1. Tenniskleidung

Auf den Plätzen darf nur mit entsprechender Tenniskleidung

gespielt werden. Turnschuhe und Schuhe mit Absätzen oder

stollenartigen Profilen sind nicht zulässig.

Das sofortige Einschreiten obliegt jedem Mitglied.

2. Spielberechtigung

Während der Spielsaison, deren Anfang und Ende vom

Abteilungsausschuss bekannt gegeben wird, steht die Anlage den

aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung der TSG Rottenacker 1902

e.V. (in Folge Mitglied/-er genannt) zur Verfügung.

3. Platzbelegung

Der Spielbetrieb wird über eine Platzbelegungsübersicht wir folgt

geregelt:

1. In der Tennisanlage ist eine Platzbelegungstafel

angebracht. Jedes Mitglied erhält einen

Mitgliedsausweis, der gleichzeitig als Belegungskarte

dient.

2. Belegt wird durch Anbringen der Belegungskarte

(Mitgliedsausweis) auf der Platzbelegungstafel.

3. Die Spielberechtigung gilt nur solange wie mindestens

ein Mitglied der Spielpaarung auf der Tennisanlage

anwesend ist. Bei Nichtanwesenheit des gesetzten

Spielers erlischt nach 10 Minuten die Spielberechtigung

für die belegte Spielstunde.

4. Die Platzbelegungstafel kann nur am selben Tag belegt

werden. Eine Belegung erfordert zudem die Anwesenheit

des spielberechtigten Mitglieds auf der Tennisanlage von

der Belegung bis zum gesetzten Spielbeginn. Ein

Nachsetzen der Belegungskarte kann nur nach

Beendigung der Spielstunde erfolgen. Das Nachsetzen

einer anderen Belegungskarte ist streng untersagt.

5. Der Abteilungsausschuss der Tennisabteilung kann bei

Verstößen und Missbrauch vom Spielverbot Gebrauch

machen und die Belegungskarte einziehen.

4. Gäste

Spielende Gäste können nur durch erwachsene aktive Mitglieder

eingeführt werden. Dem einführenden Mitglied wird vom

Abteilungskassier am Jahresende die Platzbenutzungsgebühr (§ 9

Abs. 7 der Abteilungsordnung) im Lastschriftverfahren eingezogen.

Vor Spielbeginn muss er den Namen und die Spielzeit im

Gastspielerbuch eintragen. Gastspieler dürfen ab 17.00 Uhr

grundsätzlich nur dann spielen, wenn keine Belegungen durch

Mitglieder vorliegen.

5. Kinder, Jugendliche und Auszubildende

Kinder und jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren, sofern sie nicht

in einem Ausbildungsverhältnis stehen, dürfen in den

Abendstunden ab 17.00 Uhr, sowie an allen Samstagen, Sonn- und

Feiertagen nur mit erwachsenen Mitgliedern spielen oder wenn zu

den genannten Zeiten Spielfelder frei sind.

6. Beschränkung der Spielerlaubnis

Für bestimmte Zeiten kann der Abteilungsleiter die Plätze für

Trainingsstunden, Instandhaltungsmaßnahmen

etc. für den allgemeinen Spielbetrieb sperren. Eine

Sperrung ist der Platzbelegungstafel oder entsprechenden

Aushängen zu entnehmen.

7. Spieldauer

Die Belegungszeit beträgt für ein Einzelspiel 1 Spielstunde, Für ein

Doppelspiel bis zu 2 Spielstunden, sofern 2 Spielstunden belegt

wurden. Eine Spielstunde entspricht 60 Minuten, einschließlich dem

Abziehen der Plätze. Die Spielzeiten sind grundsätzlich

einzuhalten. Sie dürfen nur in Ausnahmenfällen überschritten

werden und auch dann nur, wenn der Platz nicht weiter belegt ist

bzw. wenn nicht alle Plätze anderweitig belegt sind.

8. Platzpflege

Alle Spieler sind verpflichtet die Plätze in einem ordnungsgemäßen

Zustand zu verlassen. Weiterhin ist jedes Mitglied verpflichtet die in

§ 11 Abs. 1 und 2 der Abteilungsordnung festgelegte Anzahl an

Arbeitsstunden für die Instandhaltung der Anlage abzuleisten.

Hierfür legt der Abteilungsausschuss am Saisonbeginn in einer

Arbeitseinsatzübersicht die anstehenden Arbeiten fest. Aus der

Arbeitseinsatzübersicht sind Art und Umfang der Arbeiten und die

etwaige Arbeitsdauer ersichtlich.

9. Verhalten

1. Die gesamte Tennisanlage ist schonlichst zu behandeln

und sauber zu halten.

2. Die Spielplätze und die Umkleideräume sind stets

abzuschließen.

3. Bei mutwilliger Beschädigung an der Tennisanlage wird

vom Schädiger Schadensersatz

nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

4. Nach dem Spielen sind die Plätze sauber abgezogen

(entsprechend der angebrachten Hinweistafel) und

nötigenfalls besprengt zu verlassen; dies hat innerhalb

der zugestandenen Spieldauer zu geschehen.

10. Schlüssel

Jedes Mitglied erhält gegen eine Gebühr von 5,00 € einen

Schlüssel für die gesamte Tennisanlage. Der Schlüssel darf nur

persönlich oder durch Familienmitglieder benutzt werden. Die

Weitergabe an Nichtmitglieder ist nicht gestattet.

11. Überwachung

1. Alle Mitglieder sind verpflichtet die Einhaltung dieser

Spiel- und Platzordnung zu überwachen.

2. Der Abteilungsausschuss kann bei mehrfachen und

gröberen Verstößen Spielverbot verhängen und die

Platzbelegungskarte einziehen.

12. Versicherungen

Es besteht eine Haftpflichtversicherung für die gesamte

Tennisanlage. Schadensfälle sind unverzüglich dem

Abteilungsleiter und dem Vorstand der TSG Rottenacker 1902 e.V.

anzuzeigen. Für Diebstähle wird nicht gehaftet.

13. Sportbetrieb

1. Die Tennisabteilung nimmt , wenn möglich, an

Rundenspielen des Württembergischen Tennisbundes

(WTB) teil.

2. Es werden, sofern möglich, Vereinsmeisterschaften in

allen Einzel- und Doppelpaarungen ausgetragen. Weitere

Vereinsturniere sind möglich.

3. Die Tennisabteilung führt, sobald möglich, eine Rangliste

für Damen, Herren und Jugendliche. Hierfür kann eine

eigene Ranglistenordnung erlassen werden.

14. Vorrechte

1. Die Tennisabteilung kann einen oder mehrere Trainer

haben. Diese werden vom Abteilungsausschuss ernannt.

2. Insbesondere kann der Abteilungsausschuss Trainer

gegen Entgelt zum Training von Anfängern,

Fortgeschrittenen, Jugendlichen, Mannschaftsspielern

u.a. verpflichten.

3. Der Abteilungsausschuss kann dem/den Trainer/-n dafür

einen oder mehrere Plätze für einige Stunden an einem

bestimmten Wochentag bevorrechtigt überlassen.

4. Den Mannschaften kann an einem bestimmten

Wochentag eine gewisse Zeit auf einem Platz zum

Training bevorrechtigt überlassen werden.

5. Turniere und angemeldete Ranglistenspiele

(Forderungsspiele) haben Vorrang vor dem normalen

Spielbetrieb.

6. Der Abteilungsausschuss kann einen Platzwart gegen

Entgelt zur Verrichtung aller anfallenden Arbeiten

verpflichten.

7. Es können Mitglieder vom Abteilungsausschuss zum

Platzbestellen, für die Aufsicht und für sonstige

Sonderaufgaben bestimmt werden.

15. Förderung der Kameradschaft; Teilnahme am

Vereinsgeschehen

1. Zur Förderung der Kameradschaft innerhalb der

Tennisabteilung sollen regelmäßig gesellige

Veranstaltungen durchgeführt werden. Mit der

Organisation und Durchführung wird vom

Abteilungsausschuss ein Mitglied verantwortlich

bestimmt.

2. Die Tennisabteilung nimmt am Vereinsgeschehen der

TSG Rottenacker 1902 e.V. (in Folge TSG genannt) teil.

Dies geschieht durch aktive und passive Teilnahme an

Veranstaltungen, die durch die TSG veranstaltet werden

oder an denen die TSG verpflichtet ist teilzunehmen.

Die Mitglieder sind gehalten sich an dadurch anfallenden

Arbeitseinsätzen entsprechend zu beteiligen. Der

Arbeitseinsatz wird durch ein Mitglied des

Abteilungsausschusses in Absprache mit der TSG

koordiniert.

16. Ergänzungen; Inkrafttreten

1. Der Abteilungsausschuss ist berechtigt, nötigenfalls

besondere Regelungen zu der vorliegenden „Platz- und

Spielordnung“ kurzfristig zu erlassen.

2. Der Abteilungsausschuss ist nach § 17 der

Abteilungsordnung berechtigt, die vorliegende „Platz- und

Spielordnung“ festzulegen.

3. Die vorliegende „Platz- und Spielordnung“ tritt mit

Wirkung vom 01. in Kraft.

Rottenacker, den 01. Juni 2005

 

Der Abteilungsausschuss

Tennisheim und unsere Anlage.
Tennisheim und unsere Anlage.