1. Tenniskleidung
Auf den Plätzen darf nur mit entsprechender Tenniskleidung
gespielt werden. Turnschuhe und Schuhe mit Absätzen oder
stollenartigen Profilen sind nicht zulässig.
Das sofortige Einschreiten obliegt jedem Mitglied.
2. Spielberechtigung
Während der Spielsaison, deren Anfang und Ende vom
Abteilungsausschuss bekannt gegeben wird, steht die Anlage den
aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung der TSG Rottenacker 1902
e.V. (in Folge Mitglied/-er genannt) zur Verfügung.
3. Platzbelegung
Der Spielbetrieb wird über eine Platzbelegungsübersicht wir folgt
geregelt:
1. In der Tennisanlage ist eine Platzbelegungstafel
angebracht. Jedes Mitglied erhält einen
Mitgliedsausweis, der gleichzeitig als Belegungskarte
dient.
2. Belegt wird durch Anbringen der Belegungskarte
(Mitgliedsausweis) auf der Platzbelegungstafel.
3. Die Spielberechtigung gilt nur solange wie mindestens
ein Mitglied der Spielpaarung auf der Tennisanlage
anwesend ist. Bei Nichtanwesenheit des gesetzten
Spielers erlischt nach 10 Minuten die Spielberechtigung
für die belegte Spielstunde.
4. Die Platzbelegungstafel kann nur am selben Tag belegt
werden. Eine Belegung erfordert zudem die Anwesenheit
des spielberechtigten Mitglieds auf der Tennisanlage von
der Belegung bis zum gesetzten Spielbeginn. Ein
Nachsetzen der Belegungskarte kann nur nach
Beendigung der Spielstunde erfolgen. Das Nachsetzen
einer anderen Belegungskarte ist streng untersagt.
5. Der Abteilungsausschuss der Tennisabteilung kann bei
Verstößen und Missbrauch vom Spielverbot Gebrauch
machen und die Belegungskarte einziehen.
4. Gäste
Spielende Gäste können nur durch erwachsene aktive Mitglieder
eingeführt werden. Dem einführenden Mitglied wird vom
Abteilungskassier am Jahresende die Platzbenutzungsgebühr (§ 9
Abs. 7 der Abteilungsordnung) im Lastschriftverfahren eingezogen.
Vor Spielbeginn muss er den Namen und die Spielzeit im
Gastspielerbuch eintragen. Gastspieler dürfen ab 17.00 Uhr
grundsätzlich nur dann spielen, wenn keine Belegungen durch
Mitglieder vorliegen.
5. Kinder, Jugendliche und Auszubildende
Kinder und jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren, sofern sie nicht
in einem Ausbildungsverhältnis stehen, dürfen in den
Abendstunden ab 17.00 Uhr, sowie an allen Samstagen, Sonn- und
Feiertagen nur mit erwachsenen Mitgliedern spielen oder wenn zu
den genannten Zeiten Spielfelder frei sind.
6. Beschränkung der Spielerlaubnis
Für bestimmte Zeiten kann der Abteilungsleiter die Plätze für
Trainingsstunden, Instandhaltungsmaßnahmen
etc. für den allgemeinen Spielbetrieb sperren. Eine
Sperrung ist der Platzbelegungstafel oder entsprechenden
Aushängen zu entnehmen.
7. Spieldauer
Die Belegungszeit beträgt für ein Einzelspiel 1 Spielstunde, Für ein
Doppelspiel bis zu 2 Spielstunden, sofern 2 Spielstunden belegt
wurden. Eine Spielstunde entspricht 60 Minuten, einschließlich dem
Abziehen der Plätze. Die Spielzeiten sind grundsätzlich
einzuhalten. Sie dürfen nur in Ausnahmenfällen überschritten
werden und auch dann nur, wenn der Platz nicht weiter belegt ist
bzw. wenn nicht alle Plätze anderweitig belegt sind.
8. Platzpflege
Alle Spieler sind verpflichtet die Plätze in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu verlassen. Weiterhin ist jedes Mitglied verpflichtet die in
§ 11 Abs. 1 und 2 der Abteilungsordnung festgelegte Anzahl an
Arbeitsstunden für die Instandhaltung der Anlage abzuleisten.
Hierfür legt der Abteilungsausschuss am Saisonbeginn in einer
Arbeitseinsatzübersicht die anstehenden Arbeiten fest. Aus der
Arbeitseinsatzübersicht sind Art und Umfang der Arbeiten und die
etwaige Arbeitsdauer ersichtlich.
9. Verhalten
1. Die gesamte Tennisanlage ist schonlichst zu behandeln
und sauber zu halten.
2. Die Spielplätze und die Umkleideräume sind stets
abzuschließen.
3. Bei mutwilliger Beschädigung an der Tennisanlage wird
vom Schädiger Schadensersatz
nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
4. Nach dem Spielen sind die Plätze sauber abgezogen
(entsprechend der angebrachten Hinweistafel) und
nötigenfalls besprengt zu verlassen; dies hat innerhalb
der zugestandenen Spieldauer zu geschehen.
10. Schlüssel
Jedes Mitglied erhält gegen eine Gebühr von 5,00 € einen
Schlüssel für die gesamte Tennisanlage. Der Schlüssel darf nur
persönlich oder durch Familienmitglieder benutzt werden. Die
Weitergabe an Nichtmitglieder ist nicht gestattet.
11. Überwachung
1. Alle Mitglieder sind verpflichtet die Einhaltung dieser
Spiel- und Platzordnung zu überwachen.
2. Der Abteilungsausschuss kann bei mehrfachen und
gröberen Verstößen Spielverbot verhängen und die
Platzbelegungskarte einziehen.
12. Versicherungen
Es besteht eine Haftpflichtversicherung für die gesamte
Tennisanlage. Schadensfälle sind unverzüglich dem
Abteilungsleiter und dem Vorstand der TSG Rottenacker 1902 e.V.
anzuzeigen. Für Diebstähle wird nicht gehaftet.
13. Sportbetrieb
1. Die Tennisabteilung nimmt , wenn möglich, an
Rundenspielen des Württembergischen Tennisbundes
(WTB) teil.
2. Es werden, sofern möglich, Vereinsmeisterschaften in
allen Einzel- und Doppelpaarungen ausgetragen. Weitere
Vereinsturniere sind möglich.
3. Die Tennisabteilung führt, sobald möglich, eine Rangliste
für Damen, Herren und Jugendliche. Hierfür kann eine
eigene Ranglistenordnung erlassen werden.
14. Vorrechte
1. Die Tennisabteilung kann einen oder mehrere Trainer
haben. Diese werden vom Abteilungsausschuss ernannt.
2. Insbesondere kann der Abteilungsausschuss Trainer
gegen Entgelt zum Training von Anfängern,
Fortgeschrittenen, Jugendlichen, Mannschaftsspielern
u.a. verpflichten.
3. Der Abteilungsausschuss kann dem/den Trainer/-n dafür
einen oder mehrere Plätze für einige Stunden an einem
bestimmten Wochentag bevorrechtigt überlassen.
4. Den Mannschaften kann an einem bestimmten
Wochentag eine gewisse Zeit auf einem Platz zum
Training bevorrechtigt überlassen werden.
5. Turniere und angemeldete Ranglistenspiele
(Forderungsspiele) haben Vorrang vor dem normalen
Spielbetrieb.
6. Der Abteilungsausschuss kann einen Platzwart gegen
Entgelt zur Verrichtung aller anfallenden Arbeiten
verpflichten.
7. Es können Mitglieder vom Abteilungsausschuss zum
Platzbestellen, für die Aufsicht und für sonstige
Sonderaufgaben bestimmt werden.
15. Förderung der Kameradschaft; Teilnahme am
Vereinsgeschehen
1. Zur Förderung der Kameradschaft innerhalb der
Tennisabteilung sollen regelmäßig gesellige
Veranstaltungen durchgeführt werden. Mit der
Organisation und Durchführung wird vom
Abteilungsausschuss ein Mitglied verantwortlich
bestimmt.
2. Die Tennisabteilung nimmt am Vereinsgeschehen der
TSG Rottenacker 1902 e.V. (in Folge TSG genannt) teil.
Dies geschieht durch aktive und passive Teilnahme an
Veranstaltungen, die durch die TSG veranstaltet werden
oder an denen die TSG verpflichtet ist teilzunehmen.
Die Mitglieder sind gehalten sich an dadurch anfallenden
Arbeitseinsätzen entsprechend zu beteiligen. Der
Arbeitseinsatz wird durch ein Mitglied des
Abteilungsausschusses in Absprache mit der TSG
koordiniert.
16. Ergänzungen; Inkrafttreten
1. Der Abteilungsausschuss ist berechtigt, nötigenfalls
besondere Regelungen zu der vorliegenden „Platz- und
Spielordnung“ kurzfristig zu erlassen.
2. Der Abteilungsausschuss ist nach § 17 der
Abteilungsordnung berechtigt, die vorliegende „Platz- und
Spielordnung“ festzulegen.
3. Die vorliegende „Platz- und Spielordnung“ tritt mit
Wirkung vom 01. in Kraft.
Rottenacker, den 01. Juni 2005
Der Abteilungsausschuss